© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 632183

Ulrike Christine Walter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.13 Sachbeschluss (§ 37 Abs 3 Z 13 MRG)

Sachbeschluss

Die Entscheidung „in der Sache“ ergeht mit Sachbeschluss. Dagegen ist das Rechtsmittel des Rekurses zulässig, der binnen 4 Wochen an den Gerichtshof erster Instanz zu richten ist und aufschiebende Wirkung hat (§ 37 Abs 3 Z 13 und 15). Auch hier gilt im Rekursverfahren das Neuerungsverbot (§ 37 Abs 3 Z 14 MRG). Rekurse bedürfen nicht der Unterschrift eines Rechtsanwaltes oder Funktionärs eines Mieterschutzverbandes. Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, ist eine Ausfertigung des Rekurses zuzustellen. Sie können binnen 4 Wochen nach Zustellung des Rekurses eine Rekursbeantwortung einbringen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop