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Dokument-ID: 1151435
6.14.6 Sonstige finanzielle Unterstützungen
Die Pflegepersonen können darüber hinaus beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt die Familienbeihilfe für das von ihnen betreute Pflegekind beantragen. Sie erhalten auch Kinderbetreuungsgeld und haben Anspruch auf Elternkarenz und Pflegefreistellung.