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Neu Dokument-ID: 1151435

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.14.6 Sonstige finanzielle Unterstützungen

Die Pflegepersonen können darüber hinaus beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt die Familienbeihilfe für das von ihnen betreute Pflegekind beantragen. Sie erhalten auch Kinderbetreuungsgeld und haben Anspruch auf Elternkarenz und Pflegefreistellung.

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