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Dokument-ID: 1062579
10.2.6 Straßburger Übereinkommen über den Umgang von und mit Kindern
Bilaterale Verträge
Auf folgende bilaterale Verträge ist in Zusammenhang mit der Vollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen über die Regelung der Obsorge und des Rechts auf persönliche Kontakte bzw der Anerkennung derselben Bedacht zu nehmen, welche jeweils detaillierte Regelungen zu den Voraussetzungen und dem diesbezüglichen Verfahren enthalten: