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Ludwig Bittner - Kurt Lehner - Ursula Longitsch - Christoph Pichler | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.2 Tagebuch

Grundbuchstücke

Grundbuchstücke sind alle bei einem Grundbuchsgericht einlangenden Eingaben und sonstigen Schriftstücke, in denen eine in den Grundbüchern dieses Gerichtes vorzunehmende Eintragung begehrt wird oder deren Ersterledigung zu einer solchen Eintragung führen kann, aber auch die bei Gericht aufgenommenen Protokolle und Amtsberichte, in denen eine bücherliche Eintragung begehrt wird oder deren erste Erledigung zu einer solchen führen kann, schließlich Beschlüsse, womit von Amts wegen eine Eintragung im Grundbuch des eigenen Gerichtes angeordnet wird, gleichgültig ob diese Grundbuchstücke reine Grundbuchstücke sind (vom Grundbuch zu erledigen sind) oder zu anderen Akten gehören (Exekutionsakten, Akten des Außerstreitverfahrens etc).

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