© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1131274

Barbara Briefer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.16 Übergang der Unterhaltspflicht

Soweit die Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhalts nicht imstande sind, schulden ihn gem § 232 ABGB die Großeltern, „nach den den Lebensverhältnissen der Eltern angemessenen Bedürfnissen des Kindes“. Ein Großelternteil hat nur insoweit Unterhalt zu leisten, als er dadurch bei Berücksichtigung seiner sonstigen Sorgepflichten den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährdet. Großeltern sind erst dann zu Unterhaltsleistungen heranzuziehen, wenn beide Eltern nicht ausreichend imstande sind, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen (RIS-Justiz RS0109508).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop