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Dokument-ID: 339200
5.2.4 Unterbrechung des Eintragungsverfahrens
Allgemeine Bestimmungen
Im Eintragungsverfahren zum Firmenbuch gibt es zwei Arten von Unterbrechungsmöglichkeiten, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Einerseits die allgemeine Unterbrechungsmöglichkeiten gem § 25 AußStrG und andererseits die speziell für das Firmenbuchverfahren geltende Unterbrechungsmöglichkeit gem § 19 FBG.