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1.1 Ablauf des gerichtlichen Überprüfungsverfahren
Zuständiges Gericht
Zuständig für das Unterbringungsverfahren ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Abteilung liegt. Die gerichtlichen Verhandlungen finden gewöhnlich vor Ort im Krankenhaus statt (Besprechungsraum, Behandlungszimmer etc). Verhandlungen bei Gericht gibt es grundsätzlich nur dann, wenn Unterbringungen, Zwangsmaßnahmen oder Behandlungen nachträglich überprüft werden, die Unterbringung bereits beendet und der Patient bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verhandlungen und Anhörungen unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden (dazu später mehr).