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6.3.2 Vollstreckbarer Titel
Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel iSd § 3 UVG ist in erster Linie ein im § 1 EO aufgezählter, im Inland geschaffener Exekutionstitel für einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch. Voraussetzung für die Vorschussgewährung ist die Vollstreckbarkeit des Titels, der einen eindeutig bestimmten Leistungsbefehl enthalten muss (10 Ob 42/13v iFamZ 2014/7 = EvBl‑LS 2014/26). Die bloße Feststellung, dass ein bestimmter Betrag geschuldet wird, genügt diesem Erfordernis ebenso wenig wie die bloße Bestimmbarkeit der Unterhaltshöhe aus dem Titel, die Höhe der Unterhaltspflicht muss daher bei Titelvorschüssen ziffernmäßig bestimmt sein, da der Titel ansonsten nicht vollstreckbar ist, sodass es auch nicht genügt, wenn der Unterhalt aus dem Titel nur bestimmbar ist (10 Ob 42/13v iFamZ 2014/7 = EvBl‑LS 2014/26; vgl Neumayr, aaO, § 3 UVG Rz 1 und 10 sowie § 5 UVG Rz 2).