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Neu Dokument-ID: 1103828

Claudia Grasl - Sebastian Öhner | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.2.2 Wann gilt die gesetzliche Mitteilungspflicht?

  1. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Kind misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wird bzw eine andere erhebliche Gefährdung vorliegt
  2. Wenn die konkrete erhebliche Gefährdung nicht anders verhindert werden kann
  3. Wenn die Wahrnehmung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt

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