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Neu Dokument-ID: 1103829

Claudia Grasl - Sebastian Öhner | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.2.3 Wer ist zur Mitteilung verpflichtet?

Grundsätzlich ist jede Person berechtigt einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung an die Kinder- und Jugendhilfebehörden zu melden. Manche Institutionen und Berufsgruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet:

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