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Albert Scherzer - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Zuständige Behörden und deren Aufgaben

Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich

Soweit im PStG nichts anderes bestimmt ist, sind Personenstandsangelegenheiten iSd PStG 2013 einschließlich des Matrikenwesens von den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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