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Dokument-ID: 632173
2.8 Zustellung an Parteienvertreter (§ 37 Abs 3 Z 8 MRG)
Zwingende Zustellung an Parteienvertreter
Den für das Verfahren bestellten und dem Gericht ausgewiesenen Parteienvertretern ist jedenfalls zuzustellen. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs bewirkt hierbei Nichtigkeit (MietSlg 43.312).