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Ulrike Christine Walter - FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Zustellung an mehrere Parteien/Zustellungsbevollmächtigter (§ 37 Abs 3 Z 6 MRG)

Zustellung bei Parteienmehrheit

Mehreren Parteien, die durch einen gemeinsamen Antrag ein Verfahren eingeleitet haben, ist nur einmal zuzustellen.

Zustellungsbevollmächtigter

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