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Neu Dokument-ID: 953694

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.2 Zwangsstrafverfahren gem § 284 UGB

Allgemein

Seit dem GesDigG 2022, BGBl I Nr 186/2022, besteht bei ausländischen Zweigniederlassungen von Rechtsträgern aus dem EWR-Bereich nur noch dann eine Offenlegungspflicht nach § 280a UGB, wenn die Unterlagen der Rechnungslegung nicht über das e-Justice Portal in deutscher oder englischer Sprache abrufbar sind.

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