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Dokument-ID: 1201015
12.2.1 Mediationsvereinbarung im familienrechtlichen Kontext – Textbausteine, Grundsätze
Gemeinsame Töchter Lilly und Gloria
Obsorge- und Kontaktrechte
- Gemeinsame Obsorge bleibt aufrecht
- Hauptsächliche Aufenthaltsort der Kinder bei der Mutter
- Reisepässe werden von der Mutter verwahrt und dem Vater über Aufforderung ausgehändigt; Reisepässe werden vom Vater dann wieder an die Mutter retourniert
- E-Card: die beiden E-Cards der Töchter werden von der Mutter verwahrt. Bei längeren Aufenthalten der Töchter beim Vater übergibt die Mutter ihm die E-Cards, welche dann wieder an sie retourniert werden.
- Mutter bezieht die Familienbeihilfe, Vater den Familienbonus Plus
- Familienname „Huber“ bleibt auch nach der Scheidung
- Regelmäßiges Jour fixe um wichtige Punkte zu besprechen; 1 x monatlich, darüber hinaus hat jeder Elternteil das Recht, bei Notwendigkeit weitere Termine zu verlangen
- Allenfalls Einrichtung eines elektronischen Familienkalenders
- Schulische Veranstaltungen werden im Familienkalender eingetragen und allenfalls im Jour fixe die Teilnahme daran besprochen; Ziel: gemeinsames Teilnehmen an den schulischen Veranstaltungen
- Bei künftigen Differenzen Klärung im Rahmen einer Mediation, bevor ein Gerichtsverfahren beantragt wird
- 1 x täglich kurzes Telefonat des Elternteils mit den Kindern, wenn diese sich beim anderen Elternteil aufhalten
- Kontaktzeiten:
- Modus 1 „Winter 2025/2026“ (Oktober bis März)
- Woche 1: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Montag beim Vater
- Woche 2: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Woche 3: Beide Kinder sind von Freitag bis Montag beim Vater
- Woche 4: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Modus 2 „Sommer 2026“ (April bis September)
- Woche 1: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Montag beim Vater
- Woche 2: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Woche 3: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Montag beim Vater
- Woche 4: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Modus 3 „Winter 2026/2027“ (Oktober bis März)
- Woche 1: beide Kinder sind von Donnerstag bis Montag beim Vater
- Woche 2: beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Woche 3: Beide Kinder sind von Freitag bis Montag beim Vater
- Woche 4: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Modus 4 „ab April 2027“
- Woche 1: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Montag beim Vater
- Woche 2: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Woche 3: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Montag beim Vater
- Woche 4: Beide Kinder sind von Donnerstag bis Freitag beim Vater
- Kindesunterhalt: Der Ehemann zahlt für beide Kinder jeweils den 2,5-fachen Regelbedarf. Der Ehemann bezahlt freiwillig und ohne Anrechnung für beide Kinder monatlich rund EUR 73,– pro Kind für die Krankenzusatzversicherung.
- Der Ehemann bezahlt ohne Anrechnung auf den Kindesunterhalt zusätzlich im Herbst einen Betrag von EUR 1.000,– und im Frühling einem Betrag von EUR 800,– für den Einkauf von Kinderbekleidung. Dies unter der Bedingung der Rechnungsvorlage.
- Der Ehemann erteilt die Zusage, dass er bei der getroffenen Kontaktrechts- und Ferienvereinbarung vollen Kindesunterhalt im Sinne der zuvor festgehaltenen Punkte bezahlen wird, dh dass er bei diesem Ausmaß auf eine Reduktion verzichtet.
- Sonderbedarf: Freizeitaktivitäten der Kinder sowie Kosten, die keinen gesetzlichen Sonderbedarf darstellen, werden vom Kindesvater im Ausmaß von 2/3 übernommen, sofern vorab ein Einvernehmen mit der Kindesmutter über diesen Aufwand hergestellt wurde. Die einzige Ausnahme ist der Musikunterricht für die beiden Töchter Lilly und Gloria, da werden die Kosten (Musikinstrumente, Unterrichtsstunden) bis auf Weiteres vom Vater zur Gänze finanziert.
- Ferienregelung:
- Semesterferien: Die Kinder verbringen die Semesterferien 2026 bei der Mutter und sind somit von Freitag Schulschluss bis Sonntag Ferienende bei ihr. 2027 verbringen die Kinder die Semesterferien beim Vater.
- Ostern: Die Eltern vereinbaren, dass sie die beiden Kinder in der Osterferienzeit je zur Hälfte betreuen. Ziel ist es, am Karsamstag Ostern gemeinsam mit den Kindern zu feiern. Für 2026 wird vereinbart, dass der Vater die Kinder von Freitag Schulschluss bis Gründonnerstag bei sich hat. In der Woche vor Ferienbeginn sind die Kinder in Abänderung der sonstigen Regelung von Donnerstag auf Freitag bei der Mutter. Am Gründonnerstag erfolgt der Wechsel der Kinder zur Mutter, wo sie bis zum Ferienende bleiben.
- Weihnachten: Für Weihnachten 2025 vereinbaren die Eltern, dass die beiden Kinder vom 22. Dezember nach der Schule bis 29. Dezember bei der Mutter sind. Als Ausnahme zur sonstigen Regelung wird vereinbart, dass die beiden Kinder in der Woche vor den Ferien von Donnerstag auf Freitag bei der Mutter sind. Ab 29. Dezember übernimmt der Vater die Kinder. Am 5. Jänner 2026 wird gemeinsam der Geburtstag von Lilly gefeiert, dies in Wien, die Kindesmutter übernimmt die Kinder dann nach der Geburtstagsfeier und bleiben sie bis zum Ferienende bei ihr.
- Verlängerte Wochenenden Christi-Himmelfahrt und Fronleichnam: Die Eltern vereinbaren, dass jeder die beiden Kinder an einem verlängerten Wochenende bei sich hat, wobei der Vater die Kinder an seinem verlängerten Wochenende am Mittwoch nach der Schule übernimmt und am Sonntagabend zur Mutter bringt.
- Sommerferien: Die Eltern vereinbaren, dass die beiden Kinder nie länger als zwei Wochen durchgehend bei einem Elternteil aufhältig sind. Ausgehend davon, dass in den nächsten Jahren in der ersten und letzten Ferienwoche jeweils ein Camp stattfindet, vereinbaren die Eltern, dass in diesen beiden Camp-Wochen grundsätzlich die „normale“ Kontaktregelung bestehen soll, dies jedoch mit der Maßgabe, dass die beiden Kinder in der letzten Ferienwoche am Wochenende vor Schul/Kindergartenbeginn bei der Mutter aufhältig sind. Für die übrigen 7 Wochen Ferien vereinbaren die Eltern, dass sie die Kinder insgesamt jeweils 3,5 Wochen betreuen. Sie vereinbaren in diesem Zusammenhang, dass sie die Urlaubsplanung für die Sommerferien wenn möglich bereits zu Jahresbeginn besprechen. Wenn keine Camp-Wochen mehr stattfinden sollten, erfolgt in der Sommerferien-Zeit eine jeweils hälfteteilige Betreuung durch die Eltern, wobei die zuvor genannten Prämissen (nie länger als 14 Tage durchgehend bei einem Elternteil etc) aufrecht bleiben sollen.