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6.5 Vorausvereinbarung – Aufteilung Ersparnisse und sonstiges Gebrauchsvermögen, „Inventarisierung“ eingebrachten Vermögens
Ehevertrag
(Vorausvereinbarung Ersparnisse und Gebrauchsvermögen mit „Inventarisierung“ des eingebrachten Vermögens)
1. Grundlagen
1.1 | Eheschließung Die Ehepartner haben am 03.01.2020 beim Standesamt Wien-Währing zu Familienbuchnummer 12/2020 die Ehe geschlossen. |
1.2 | Personalstatut/anzuwendendes Recht Die Ehepartner sind beide österreichische Staatsbürger. Auf ihre Ehe und deren allfällige Scheidung finden daher die materiellrechtlichen Bestimmungen des österreichischen Eherechts Anwendung. |
1.3 | Güterstand Den Ehepartnern ist bekannt, dass nach österreichischem Recht als gesetzlicher ehelicher Güterstand gem § 1237 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) – mangels abweichender Vereinbarung durch Ehepakt – Gütertrennung gilt. Die Ehepartner stellen klar, dass die gegenständliche Vereinbarung die bestehende Gütertrennung unberührt lässt und vereinbaren, dass Gütertrennung auch für den Fall einer Änderung der oben dargestellten Rechtslage gelten soll. |