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Neu Dokument-ID: 1280574

Kommentar

§ 107b AußStrG

Materiell-rechtlicher Hintergrund – Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz – ObUM-G

Das Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz (ObUM-G) regelt die gesetzliche Vertretung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich grundlegend neu. Das ObUM-G ist mit 12.6.2026 in Kraft getreten und auf unbegleitete minderjährige Kinder anzuwenden, die nach dem 11. Juni 2026 im Inland angetroffen werden.

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