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Tobias Leitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.2 Abbruchvorhaben

Der Abbruch von Gebäuden stellt gem § 20 Z 6 Stmk. BauG ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben im vereinfachten Verfahren dar. Ausgenommen davon ist der Abbruch von Nebengebäuden, dieser stellt ein meldepflichtiges Vorhaben gem § 21 Abs 2 Z 8 iVm § 20 Z 6 Stmk. BauG.

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