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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Anwendungsbereich der Oö. BauO 1994

Die Oö. BauO 1994 regelt das Bauwesen im Land Oberösterreich und ist somit auf sämtliche Bauvorhaben im Land Oberösterreich und den baulichen Bestand anzuwenden, soweit nicht eine der in § 1 Abs 3 Oö. BauO 1994 normierten zahlreichen Ausnahmen zutrifft. Explizit vom Geltungsbereich der Oö. BauO 1994 ausgenommen sind

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