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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Anzeigeverfahren

Auch die Bauanzeige ist schriftlich bei der Baubehörde einzubringen. In der Bauanzeige sind § 32 Abs 2 Vbg BauG zufolge Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Der Bauanzeige müssen folgende Beilagen angeschlossen werden:

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