© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1163687

Tobias Leitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Bauabgabe, Gebühren

Die Abgabenbehörde schreibt dem Bauwerber gem § 15 Stmk. BauG anlässlich der Erteilung der Baubewilligung eine Bauabgabe vor. Diese Bauabgabe berechnet sich nach der Bruttogeschoßfläche, wobei Erdgeschoße zur Gänze, die übrigen Geschoße (Tiefgaragengeschoße, Keller, Obergeschoße, Dachgeschoße udgl) zur Hälfte zu berechnen sind. Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe entsprechend der neugewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Baubehörden in unserem Shop! Zum Shop