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Dokument-ID: 1163686
5.1 Baubewilligungsbescheid
Wenn die Behörde das Bauansuchen geprüft hat und dieses sich als bewilligungsfähig erweist, die Bauverhandlung, sofern erforderlich, durchgeführt wurde und keine weiteren Verfahrensschritte erforderlich sind, ist der Baubewilligungsbescheid zu erstellen.