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Dokument-ID: 1163663
2.2 Baugrenzen
Im Bebauungsplan können Baugrenzlinien festgelegt werden, also Linien, die durch oberirdische Teile von Gebäuden nicht überschritten werden dürfen, wobei für Nebengebäude Ausnahmen festgelegt werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass ohne Rücksicht auf die Abstandsbestimmungen des § 13 Stmk. BauG jedenfalls an diese Linie herangebaut werden darf. • [Fußnote: VwGH 10.4.2012, 2012/06/0021.]