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Dokument-ID: 1163682
4 Bauverhandlung, Parteien und Beteiligte
Die Behörde kann eine mündliche Bauverhandlung durchführen. Im Rahmen der Bauverhandlung hat ein Ortsaugenschein stattzufinden, weshalb der Ort der Bauverhandlung oder zumindest eines Teils davon stets der jeweils verfahrensgegenständliche Bauplatz sein wird.