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Philipp Pallitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Bauwerke und Bauten

Nach der ständigen Rechtsprechung sind Bauwerke oder Bauten Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechten Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind (§ 2 Abs 1 Bgld BauG; zB VwGH 23.06.2008, 2007/05/0295). Die Begriffe Bauwerke und Bauten werden im Sinne des Bgld BauG als Synonyme verwendet und sind sowohl ober- als auch unterirdische bauliche Anlagen von der Begriffsbestimmung umfasst (Pallitsch/Pallitsch/Kleewein, Burgenländisches Baurecht4 [2021], Anm 2 zu § 2 Bgld BauG).

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