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Dokument-ID: 1163392
1.2.8 Bebauungsweise
Nach § 5 Abs 1 Bgld BauG kennt das Bgld BauG folgende Bebauungsweisen, die bei Nichtvorliegen von (Teil-) Bebauungsplänen oder Bebauungsrichtlinien von der Baubehörde unter Berücksichtigung des Baubestandes und des Ortsbildes für ein Baugrundstück im Einzelfall zuzulassen sind: