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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Behörden

Baubehörde erster Instanz ist im Bundesland Oberösterreich in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde der Bürgermeister. In den Städten mit eigenem Statut – das sind die Landeshauptstadt Linz, die Stadt Wels und die Stadt Steyr – ist der Magistrat Baubehörde erster Instanz (§ 55 Abs 1 Oö. BauO 1994).

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