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Dokument-ID: 1187369
9 Bewilligung von Abweichungen von den Bestimmungen des Bebauungsplanes
Die Baubehörde kann aufgrund der Ermächtigung des § 36 Abs 1 Oö. BauO über begründeten gesonderten Antrag des Bauwerbers im Rahmen derBaubewilligung geringfügige Abweichungen von Bestimmungen des Bebauungsplanes bewilligen.