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Philipp Pallitsch - Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.2 Burgenländische Bauverordnung 2008 (Bgld. BauVO 2008)

Zielsetzung

Nach Maßgabe der Bestimmung des § 4 Abs 1 Bgld BauG hat die Landesregierung die näheren Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben durch Verordnung zu regeln; auf dieser Grundlage wurde die Burgenländische Bauverordnung 2008 (Bgld. BauVO – LGBl Nr 63/2008 idgF) erlassen.

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