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Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete)

Aufgrund von zwei Richtlinien der EU (Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sind bestimmte Gebiete als Schutzgebiete auszuweisen. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen bestimmte, besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten oder Lebensräume vorkommen. Auch diese Gebiete werden mittels Verordnung (meist der Landesregierung) zu Schutzgebieten erklärt und in Österreich meist als Europaschutzgebiete (in Tirol als Natura 2000-Gebiete) bezeichnet. Ziel der EU-Richtlinien ist es, ein europaweites, zusammenhängendes Netz an aufeinander abgestimmten Schutzgebieten zu errichten, das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Dadurch soll unabhängig von Staatsgrenzen die Natur und die Artenvielfalt in Europa bewahrt werden. Ziel ist nicht nur, Arten und Lebensräume sowie funktionierende Ökosysteme in einem guten Zustand zu erhalten, sondern auch einen solchen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen.

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