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Dokument-ID: 1163688
5.3 Rechtsmittelfrist, Rechtskraft
Im Bescheid wird eine Rechtsmittelfrist eingeräumt.
Sofern keine Einwendungen erhoben wurden, die Nachbarrechte iSd § 26 Stmk. BauG berühren und daher keine Nachbarn oder sonstige Personen mit Parteistellung im Bauverfahren verbleiben, kann der Bauwerber einen Rechtsmittelverzicht abgeben. Dadurch erwächst der Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft.