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Neu Dokument-ID: 1187365

Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Rechtsstellung der Nachbarn

Die Oö. BauO 1994 gebraucht keinen einheitlichen Nachbarbegriff, vielmehr wird nach Art des Vorhabens differenziert. Als Nachbarn gelten gem § 31 Abs 1 Oö. BauO 1994

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