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5 Umweltverträglichkeitsprüfung
Für bestimmte, zumeist relativ große Projekte ist statt der sonst üblichen Kumulation einer Vielzahl von Genehmigungen die Durchführung eines allesumfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens vorgesehen. Der dieses Verfahren abschließende Bescheid ersetzt grundsätzlich alle anderen Genehmigungsbescheide. Die inhaltlichen Bestimmungen (Genehmigungskriterien etc) der Gesetze, nach denen ohne UVP-Pflicht Bewilligungen eingeholt werden müssten (zB Gewerbeordnung, Bauordnung, Naturschutzgesetz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz), sind im UVP-Verfahren mitanzuwenden. Das bedeutet, dass die Einhaltung dieser Kriterien im UVP-Verfahren geprüft wird und eine Nichterfüllung auch nur eines dieser Kriterien zur Versagung der UVP-Genehmigung führt. Darüber hinaus enthält das UVP-G 2000 eigene Genehmigungskriterien.