© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 697483

Beate Maria Müllner - Mathias Kopf | Muster | Checkliste

5.5 Unterlagen nach §§ 4 und 5 Sbg BauPolG

Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug oder eine Amtsbestätigung, woraus die Eigentümer des Grundstückes ersehen werden können, max 3 Monate alt

1-fach

Pläne des Bauvorhabens nach Maßgabe des § 5 Abs 1–3 Sbg BauPolG (Lageplan über den Bauplatz und seine Umgebung, Grundrisse sämtlicher in Betracht kommender Geschosse mit Angabe des geplanten Verwendungszweckes der Räume und mit Einzeichnung der verpflichtend zu schaffenden Stellplätze, die notwendigen Schnitte, alle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestalt des Baues und des allfälligen Anschlusses an die Nachbarbauten erforderlich sind, Darstellung der Anlagen für die Sammlung und Ableitung der Abwässer, gegebenenfalls die Angabe der Art und die Darstellung der baulichen Vorsorge für Heizungsanlagen samt Rauchfängen und dergleichen, Darstellung oder Angabe der brandschutztechnischen Standards), die Baubehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen gegebenenfalls auftragen

3-fach

Technische Baubeschreibung nach Maßgabe des § 5 Abs 4 Sbg BauPolG

3-fach

Ein Verzeichnis der als Parteien in Betracht kommenden Rechtsträger unter Angabe der Parzellennummern sowie der Namen und Anschriften der Eigentümer der Grundstücke. Die Übereinstimmung des Verzeichnisses mit dem Grundbuchstand ist vom Bewilligungswerber durch eine ausdrückliche Erklärung zu bestätigen

1-fach

Bauplatzerklärung, sofern diese nicht mit dem Bauansuchen beantragt wird

1-fach

Bei Bauten für Start- und Übergangswohnungen eine Erklärung der Grundeigentümer über die überwiegende Verwendung als Mietwohnbau sowie ein Nachweis über die Einräumung des Vorschlagsrechts an die Standortgemeinde gem § 35a Abs 2 BauTG 2015

1-fach

Gegebenenfalls die unwiderrufliche Zustimmung von Parteien des Bauverfahrens unter Verwendung des dazu von der Landesregierung festgelegten Formulars nach Maßgabe des § 7 Abs 9 Sbg BauPolG

1-fach

Gegebenenfalls der Nachweis weiterer, in Zusammenhang mit der baulichen Maßnahme aufgrund anderer Rechtsvorschriften notwendiger behördlicher Bewilligungen oder der Nachweis der Einleitung des Bewilligungsverfahrens

1-fach

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Baubehörden in unserem Shop! Zum Shop