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5.2 Unterlagen nach § 10 Kärntner Bauordnung
Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate (alternativ eine Urkunde, aufgrund derer das Eigentum im Grundbuch einverleibt werden kann und der Antrag auf grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes beim zuständigen Grundbuchgericht bereits eingebracht wurde, oder ein Nachweis über einen außerordentlichen Eigentumserwerb, etwa durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung, durch Einantwortung im Erbwege, Ersitzung oder Enteignung) | 1-fach |
Zustimmung der Grundstückseigentümer, wenn Bauwerber nicht selbst alleiniger Eigentümer ist (mit Ausnahmen für Wohnungseigentumsobjekte), wobei im Fall der Eigentümerpartnerschaft gem § 2 Abs 10 WEG 2002 die Zustimmung des anderen Partners erforderlich ist | 1-fach |
Gegebenenfalls Zustimmung des Eigentümers eines Superädifikats | 1-fach |
Pläne und Beschreibungen des Vorhabens nach Maßgabe der Kärntner Bauansuchenverordnung idF LGBl Nr 102/2012 (insbesondere ein Lageplan, ein Bauplan und die Baubeschreibung), erstellt und unterfertigt von einem zur Erstellung solcher Unterlagen Berechtigten sowie vom Bewilligungswerber | 2-fach |