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Dokument-ID: 1261692
1. Abschnitt
Planzeichenverordnung 2025 (PZVO 2025)
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt:
- die Erstellung und Darstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne sowie die Beschaffenheit der erforderlichen Unterlagen bzw. elektronischen Dokumente, die Übermittlungsvorgänge zwischen Gemeinde und Landesregierung einschließlich des Zuganges und der Schnittstellen sowie die Mindestanforderungen an die Datensicherheit;
- den elektronischen Flächenwidmungsplan als EDV-Anwendung einschließlich des Zuganges, der Schnittstellen, der Übermittlungsvorgänge und der Mindestanforderungen an die Datensicherheit;
- die Erstellung und Darstellung des Flächenwidmungsplanes im elektronischen Flächenwidmungsplan;
- die elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes im elektronischen Flächenwidmungsplan;
- für den Fall der Vereinigung von Gemeinden zu einer neuen Gemeinde die Wiederinkraftsetzung der Flächenwidmungspläne der vormals bestehenden Gemeinden sowie deren neuerliche elektronische Kundmachung.