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Dokument-ID: 351455
Abschnitt 1
NÖ Energieeffizienzgesetz 2012
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung im Land NÖ kostenwirksam zu steigern durch
- Festlegung der erforderlichen Mechanismen, Anreize
und institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und -mängel, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen und
- Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung
und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher bzw. Endverbraucherinnen.