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Dokument-ID: 904599
Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022)
§ 110. Aufgaben des Geschäftsführers
(1) Dem Geschäftsführer obliegen:
- die Vertretung des Tiroler Bodenfonds nach außen,
- die Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten einschließlich des Erwerbes und der Weitergabe von Grundstücken und der Aufnahme von Darlehen,
- die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fondsmittel,
- die Ausarbeitung der Richtlinien des Tiroler Bodenfonds und der Geschäftsordnung des Kuratoriums,
- die Erstellung des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses,
- die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes,
- die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums.
(2) Der Geschäftsführer ist im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis nach Abs. 1 lit. a berechtigt, Bedienstete allgemein oder in bestimmten Angelegenheiten mit der rechtsgeschäftlichen Vertretung zu betrauen.
(3) Der Geschäftsführer ist berechtigt, an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilzunehmen.