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Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 (S.WFG 2025)
§ 12. Förderbare Wohnnutzfläche für den Zugang zu geförderten Mietwohnungen
Beim Zugang zu einer geförderten Mietwohnung mit einer Wohnnutzfläche über 70 m² ist die förderbare Wohnnutzfläche nach der Anzahl der Wohnräume zu bemessen. Dabei sind je nach Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen förderbar:
Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Anzahl der Wohnräume |
für 1-Personenhaushalte | 2 |
für 1-Personenhaushalte mit:
für die Hausstandsgründung einer Person mit einer zweiten, bisher noch nicht nahestehenden Person zur Begründung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft | 3 |
für 4-Personenhaushalte | 4 |
für 5-Personenhaushalte | 5 |
für jede weitere Person | 1 Wohnraum mehr |