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Dokument-ID: 1099286
Salzburger Bauproduktegesetz (BauProdG)
§ 12d. Freier Warenverkehr
Das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Bauprodukten, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, darf nicht unter Berufung auf die Ökodesign-Anforderungen betreffend die in Anhang I Teil 1 der Ökodesign-RL genannten Ökodesign-Parameter untersagt, beschränkt oder behindert werden, wenn
- das Bauprodukt der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht oder
- für bestimmte Parameter keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt sind.
(LGBl. Nr. 62/2021)