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Neu Dokument-ID: 1261728

Vorschrift

Planzeichenverordnung 2025 (PZVO  2025)

Inhaltsverzeichnis

§ 14. Elektronische Kundmachung

idF LGBl.Nr. 29/2025 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2025

(1) Die elektronische Kundmachung hat die im eFWP dargestellten Pläne samt einem Deckblatt zu enthalten. Das Deckblatt hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster der im Folgenden bezeichneten Anlagen zu entsprechen:

  1. im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes (§ 70 Abs. 3 TROG 2022) entsprechend dem stattgefundenen Verfahren dem Muster der Anlage 4a, 4b oder 4c;
  2. im Fall der weiteren kundzumachenden Inhalte des Flächenwidmungsplanes nach § 70 Abs. 1 lit. c TROG 2022 dem Muster der Anlage 4d;
  3. im Fall der Berichtigung der elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen (§ 70 Abs. 6 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4e;
  4. im Fall der Ersichtlichmachung der Aufhebung von Widmungsfestlegungen durch den Verfassungsgerichtshof (§ 70 Abs. 5 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4f;
  5. im Fall des Erlöschens der Festlegung des Verlaufes einer Straße bzw. des Vorbehalts für einen überörtlichen Verkehrsweg (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit 53 Abs. 3 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4g;
  6. im Fall der Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes infolge der Aufhebung des bisherigen Flächenwidmungsplanes durch den Verfassungsgerichtshof (§ 73 Abs. 3 in Verbindung mit § 70 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4h;
  7. im Fall der neuerlichen elektronischen Kundmachung des Flächenwidmungsplanes (§ 71 Abs. 3 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4i;
  8. im Fall der Widmungskorrektur nach § 68 Abs. 5 lit. a TROG 2022 dem Muster der Anlage 4j;
  9. im Fall der Aufhebung einer Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4k;
  10. im Fall der Verlängerung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 3 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4l;
  11. im Fall der Änderung der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 5 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4m;
  12. im Fall des Wegfalls der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 6 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4n;
  13. im Fall des Außerkrafttretens einer befristeten Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 7 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4o;
  14. im Fall der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 1 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4p;
  15. im Fall des Außerkrafttretens einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, die im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesregierung erfolgt ist, (§ 70 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 3 TROG 2022) dem Muster der Anlage 4q;
  16. im Fall des Außerkrafttretens einer Sonderflächenwidmung nach 43 Abs. 6 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4t;
  17. im Fall des Wegfalles der Befristung einer Widmung als Bauland nach § 37a Abs. 4 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4u;
  18. im Fall des Außerkrafttretens einer Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau (zum Kauf angeboten) nach 52a Abs. 7 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4v;
  19. im Fall des Außerkrafttretens einer Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau (nicht zum Kauf angeboten) nach 52a Abs. 6 TROG 2022 dem Muster der Anlage 4w.

(2) Die elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.