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Neu Dokument-ID: 226146

Vorschrift

Raumplanungsgesetz (RaumplanG)

Inhaltsverzeichnis

§ 19. Verkehrsflächen

idF LGBl. Nr. 35/2008 | Datum des Inkrafttretens 20.06.2008

Als Verkehrsflächen können Flächen für Straßen und Eisenbahntrassen einschließlich der dazugehörigen Anlagen festgelegt werden. Andere Vorhaben sind auf solchen Flächen nur zulässig, wenn der Zweck der Widmung als Verkehrsfläche nicht entgegensteht.

(LGBl. Nr. 35/2008)