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Dokument-ID: 1148003
Planzeichenverordnung (PZV)
§ 2. Inhalt
(1) Die planliche Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes ist im Maßstab 1:10.000 oder größer für das gesamte Gemeindegebiet als georeferenzierte PDF-Datei darzustellen.
(2)Der räumliche Entwicklungsplan hat folgende Eintragungen zu enthalten:
- die Bezeichnung der Gemeinde,
- den Maßstab und den Nordpfeil, die Planzahl und das Datum der Erstellung sowie den DKM-Stand,
- die Legende der verwendeten Planzeichen,
- das Datum des Gemeindevertretungsbeschlusses, mit welchem der räumliche Entwicklungsplan beschlossen wurde und
- den Genehmigungsvermerk der Landesregierung.