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Neu Dokument-ID: 1148003

Vorschrift

Planzeichenverordnung (PZV)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Inhalt

idF LGBl. Nr. 24/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2023

(1) Die planliche Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes ist im Maßstab 1:10.000 oder größer für das gesamte Gemeindegebiet als georeferenzierte PDF-Datei darzustellen.

(2)Der räumliche Entwicklungsplan hat folgende Eintragungen zu enthalten:

  1. die Bezeichnung der Gemeinde,
  2. den Maßstab und den Nordpfeil, die Planzahl und das Datum der Erstellung sowie den DKM-Stand,
  3. die Legende der verwendeten Planzeichen,
  4. das Datum des Gemeindevertretungsbeschlusses, mit welchem der räumliche Entwicklungsplan beschlossen wurde und
  5. den Genehmigungsvermerk der Landesregierung.