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Neu Dokument-ID: 1043435

Vorschrift

Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (Bgld. HK-VO 2019)

Inhaltsverzeichnis

§ 23. Steuerung der Wärmeabgabe

idF LGBl.Nr. 73/2021 | Datum des Inkrafttretens 13.10.2021

Raumheizgeräte sind mit mindestens einer zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtung auszustatten, die (LGBl.Nr. 73/2021)

1.

der Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen in Abhängigkeiten von einer geeigneten Führungsgröße (zB Außentemperatur) dient und

2.

eine zeitabhängige Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen ermöglicht.