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Neu Dokument-ID: 1043441

Vorschrift

Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (Bgld. HK-VO 2019)

Inhaltsverzeichnis

§ 27. Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW und Feuerungsanlagen die mit nicht standardisierten Brennstoffen betrieben werden

idF LGBl.Nr. 73/2021 | Datum des Inkrafttretens 13.10.2021

(1) Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:

1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:

Parameter

händisch beschickt

automatisch beschickt

 

biogen fest

fossil festbiogen fest

biogen fest

Abgasverlust ( %)

20

20

19

19

CO (mg/m³)

4 500

3 500

1 800

1 500

* Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 6 % bezogen

2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:

Parameter

Grenzwert

Abgasverlust ( %)

10

Rußzahl

1

CO (mg/m³)**

100

* gilt nicht für Ölbrennwertgeräte

** Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen

3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:

Parameter

Feuerungsanlagen

Warmwasserbereiter ab 26 kW Nennwärmeleistung

Abgasverlust ( %)

10

14

CO (mg/m³)

100

200

* Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen

(2) Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung folgende Grenzwerte:

1. Feste biogene Brennstoffe:

Parameter

Grenzwerte

Abgasverlust ( %)

19

Staub (mg/m³)

150

CO (mg/m³)

800*

OGC (mg/m³)

50

NOx (mg/m³)

500

Die Grenzwerte für CO, NOx, OGC und Staub sind auf einen Sauerstoffgehalt von 11 % bezogen.

* Bei Teillastbetrieb kleiner 50 % der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50 % überschritten werden.

2. Flüssige biogene Brennstoffe:

Parameter

Grenzwerte

Abgasverlust ( %)

10

Rußzahl

1

CO (mg/m³)

100

NOx (mg/m³)

450

SO2 (mg/m³)

170

Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.

3. Gasförmige biogene Brennstoffe:

Parameter

Grenzwerte

Abgasverlust ( %)

10

CO (mg/m³)

100

NOx (mg/m³)

200

SO2 (mg/m³)

350

Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.

(LGBl.Nr. 73/2021)