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Dokument-ID: 974046
Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 (StLREG 2018)
§ 3. Grundsätze der Landes- und Regionalentwicklung
(1) Für die Landes- und Regionalentwicklung sind folgende Grundsätze maßgeblich:
- Förderung der Eigeninitiative der Regionen bzw. regionaler Akteurinnen/Akteure;
- koordinierte Vorgehensweise innerhalb einer Region;
- koordinierte Vorgehensweise auf Ebene des Landes sowie zwischen den Ebenen Land, Region und Gemeinde;
- sektorübergreifende Berücksichtigung langfristiger Wirkungen bei Maßnahmen der Regionalentwicklung;
- Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsdimensionen in Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung sowie Gleichbehandlung, Gleichstellung und Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen.
(Anm. d. Red.: Gem LGBl. Nr. 117/2017 wurde kein weiterer Absatz vergeben.)