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Neu Dokument-ID: 146066

Vorschrift

Wiener Kleingartengesetz 1996 (WKlG 1996)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Inhalt der Bebauungspläne

idF LGBl. Nr. 47/2010 | Datum des Inkrafttretens 24.12.2010

Über die Festsetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 der Bauordnung für Wien hinaus können die Bebauungspläne nur enthalten:

  1. Gemeinschaftsflächen und die der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche sowie Grundflächen und Räume, die zur Errichtung und Duldung von öffentlichen Durchgängen und öffentlichen Aufschließungsleitungen durch die Gemeinde von jeder Bebauung frei zu halten sind und Bestimmungen über die sich daraus ergebenden Einschränkungen der Bebaubarkeit und Nutzung;
  2. Bestimmungen über die Beschränkung der baulichen Ausnützbarkeit;
  3. Bestimmungen über die Größe der Kleingärten und Gemeinschaftsflächen.
  4. Bestimmungen über die Errichtung nicht-automatisch bewegter Parkeinrichtungen auf Gemeinschaftsflächen
    des Widmungsgebietes „Grünland – Erholungsgebiet – Kleingartengebiet für ganzjähriges
    Wohnen“, wobei der oberste Abschluss maximal 4 m über dem tiefsten Punkt des anschließenden
    Geländes liegen darf. (LGBl. Nr. 47/2010)