© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 226114

Vorschrift

Raumplanungsgesetz (RaumplanG)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Interessenabwägung

idF LGBl. Nr. 39/1996 | Datum des Inkrafttretens 07.08.1996

Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen unter Berücksichtigung der im § 2 angeführten Ziele so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.