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Dokument-ID: 1192042
Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 (S.WFG 2025)
§ 4. Mittel für nachhaltiges Bauen
Von den jährlich vom Landeshaushalt insgesamt bereitgestellten Wohnbauförderungsmitteln können bis zu 2 % für innovatives, nachhaltiges und ökologisches Bauen, Wohnbauforschung und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wohnungswesens verwendet werden. Das Nähere hierzu ist durch Verordnung der Landesregierung zu regeln.