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Neu Dokument-ID: 159380

Vorschrift

Bebauungsdichteverordnung 1993 (BebauungsdichteVO)

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Unterschreitung

idF LGBl. Nr. 38/1993 | Datum des Inkrafttretens 01.06.1993

Eine Unterschreitung der in einem Flächenwidmungsplan oder im § 2 festgelegten Mindestwerte ist nach Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Raumplanung zulässig, wenn dem städtebauliche Gründe, Gründe im Sinne des Ortsbildschutzes oder naturräumliche Gegebenheiten und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.